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Teil III: Die Taktik "Geben und Nehmen" - Vier Tipps zum Umgang

Stand:
Der dritte Videoteil hält vier Tipps für dich bereit, wie du im Gespräch mit Finanzberater:innen mit der Taktik des Gebens und Nehmens umgehen kannst um deine Ziele im Blick zu behalten.
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Vier Tipps auf einen Blick

  1. Sag in Kaufsituationen "Nein" zum Prinzip - Mach dir vor der Beratung bewusst, dass dieses Prinzip in der Beratung nichts zu suchen hat. Denk daran, es geht um dich und deine Interessen.
  2. Kläre die Rolle des Beraters - Es lohnt sich, sich vor der Beratung einen Augenblick zu nehmen und die Rolle, die Finanzberater:innen im Gespräch einnehmen, zu klären. Bedenke dabei, dass Berater:innen in erster Linie Verkäufer:innen und nicht deine Freunde sind.
  3. Eine Verkaufstaktik ist kein Gefallen - sobald dir im Gespräch, Gefallen gemacht werden, ist es sinnvoll die Situation neu zu bewerten. Definiere die Gefallen, die du erhälst, als Teil der Verkaufstaktik. Du kannst die Geschenke auch ablehnen. So wirkst du dem natürlichem Druck einen Gegengefallen erbringen zu müssen, entgegen.
  4. Du schuldest dem Berater keinen Gefallen - Mach dir bewusst, dass die Gesten gezielt eingesetzt werden und nicht aus Nächstenliebe in die Beratung einfließen. Diese verpflichten dich zu nichts. Daher empfehlen wir das Verkaufsgespräch ruhig und ohne schlechtes Gewissen zu beenden, ohne direkt zu unterschreiben.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

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Frau am Fenster mit Tablet und Smartphone in der Hand, links im Bild das Energielabel für Smartphones und Tablets

Neues Energielabel für Smartphones und Tablets

Was Verbraucher:innen jetzt wissen sollten.
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Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
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Eine Verbraucherin kauft Wertgutscheine für Restaurants. Dass diese nur unter bestimmten Bedingungen eingelöst werden können, erfährt sie erst nach dem Kauf. Die Verbraucherzentrale geht gegen den Anbieter vor.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.